Konkrete Abrechnung: "Ich repariere und reiche die Rechnung ein"
Hier rechnen Sie auf Basis der tatsächlich angefallenen Werkstattrechnung ab. Sie bekommen jeden Cent erstattet – inklusive Mehrwertsteuer und etwaiger Mehrkosten gegenüber dem Gutachten (z. B. wenn die Werkstatt zusätzliche versteckte Schäden findet).
Fiktive Abrechnung: "Ich behalte das Geld"
Sie lassen sich die im Gutachten kalkulierten NETTO-Reparaturkosten auszahlen, ohne tatsächlich zu reparieren. Das ist legal und Ihr gutes Recht – mit zwei wichtigen Einschränkungen:
- Keine Mehrwertsteuer-Erstattung (nur netto)
- Verweisungsrecht der Versicherung: Sie darf auf eine günstigere, gleichwertige Werkstatt verweisen
- Wertminderung wird trotzdem voll ausgezahlt
Wann lohnt sich was?
Konkrete Abrechnung lohnt fast immer, wenn Sie das Auto behalten und ohnehin reparieren wollen – Sie kassieren die volle MwSt.
Fiktive Abrechnung ist sinnvoll, wenn: Sie das Fahrzeug ohnehin verkaufen wollen, Sie selbst reparieren können (Hobby-Schrauber, Werkstatt im Bekanntenkreis), oder wenn die Schäden rein optisch sind und Sie damit leben können.
Wechsel ist möglich – aber mit Frist
Sie können sich erst fiktiv auszahlen lassen und später doch reparieren. Die Differenz (vor allem MwSt.) reichen Sie dann nach. Frist: in der Regel 6 Monate ab Schadensereignis, längstens 12 Monate.
Steuerfalle Selbstständige
Vorsteuerabzugsberechtigte Selbstständige bekommen ohnehin nur die Netto-Beträge erstattet – die MwSt. holen sie sich vom Finanzamt. Hier ist die Wahl steuerlich neutral.