Nutzungsausfall: Pauschale pro Tag
Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine pauschale Geldzahlung pro Tag, an dem Sie das Fahrzeug nicht nutzen können. Höhe richtet sich nach der Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle (jährlich aktualisiert).
- Kleinwagen (Klasse A): ca. 27 €/Tag
- Kompaktklasse (Golf, A3, 1er): ca. 43 €/Tag
- Mittelklasse (Passat, A4, 3er): ca. 59 €/Tag
- Oberklasse (5er, E-Klasse): ca. 79 €/Tag
- Luxusklasse (S-Klasse, 7er, Porsche): 119–175 €/Tag
Mietwagen: Klassengleich oder eine Klasse darunter
Sie dürfen einen klassengleichen Mietwagen nehmen – fahren Sie eine E-Klasse, dürfen Sie eine E-Klasse mieten. Tipp: Mieten Sie eine Klasse darunter, dann gibt es keine Diskussion mit der Versicherung über "Eigenersparnis" (übliche 10 % Abzug).
Wann lohnt sich was?
Mietwagen: Wenn Sie auf das Auto angewiesen sind (Pendler, Außendienst, Familie ohne Zweitwagen).
Nutzungsausfall: Wenn Sie zur Not auch öffentlich oder mit dem Zweitwagen klarkommen – das Geld bekommen Sie trotzdem. Bei einer Reparaturzeit von 10 Tagen am Mittelklassewagen sind das 590 € steuerfrei.
Wie lange wird gezahlt?
Bei Reparatur: für die im Gutachten kalkulierte Reparaturzeit + angemessene Wartezeit auf Ersatzteile.
Bei Totalschaden: für die übliche Wiederbeschaffungsdauer (Faustregel 14 Tage, bei seltenen Fahrzeugen länger).
Häufiger Streitpunkt: Nutzungsausfall bei Zweitwagen
Versicherer argumentieren oft: "Sie haben einen Zweitwagen, also kein Nutzungsausfall." Falsch – der BGH hat klargestellt: Nutzungsausfall bezieht sich auf den konkret beschädigten Wagen. Auch mit Zweitwagen steht Ihnen die Entschädigung zu, wenn Sie das beschädigte Fahrzeug regelmäßig genutzt haben.