Versicherung

Nutzungsausfall oder Mietwagen? Ihre Rechte nach dem Unfall

Für jeden Tag, an dem Ihr Auto in der Werkstatt steht, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Aber welche Variante bringt mehr?

25. April 20266 Min LesezeitVom Sachverständigen

Nutzungsausfall: Pauschale pro Tag

Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine pauschale Geldzahlung pro Tag, an dem Sie das Fahrzeug nicht nutzen können. Höhe richtet sich nach der Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle (jährlich aktualisiert).

  • Kleinwagen (Klasse A): ca. 27 €/Tag
  • Kompaktklasse (Golf, A3, 1er): ca. 43 €/Tag
  • Mittelklasse (Passat, A4, 3er): ca. 59 €/Tag
  • Oberklasse (5er, E-Klasse): ca. 79 €/Tag
  • Luxusklasse (S-Klasse, 7er, Porsche): 119–175 €/Tag

Mietwagen: Klassengleich oder eine Klasse darunter

Sie dürfen einen klassengleichen Mietwagen nehmen – fahren Sie eine E-Klasse, dürfen Sie eine E-Klasse mieten. Tipp: Mieten Sie eine Klasse darunter, dann gibt es keine Diskussion mit der Versicherung über "Eigenersparnis" (übliche 10 % Abzug).

Wann lohnt sich was?

Mietwagen: Wenn Sie auf das Auto angewiesen sind (Pendler, Außendienst, Familie ohne Zweitwagen).

Nutzungsausfall: Wenn Sie zur Not auch öffentlich oder mit dem Zweitwagen klarkommen – das Geld bekommen Sie trotzdem. Bei einer Reparaturzeit von 10 Tagen am Mittelklassewagen sind das 590 € steuerfrei.

Wie lange wird gezahlt?

Bei Reparatur: für die im Gutachten kalkulierte Reparaturzeit + angemessene Wartezeit auf Ersatzteile.

Bei Totalschaden: für die übliche Wiederbeschaffungsdauer (Faustregel 14 Tage, bei seltenen Fahrzeugen länger).

Häufiger Streitpunkt: Nutzungsausfall bei Zweitwagen

Versicherer argumentieren oft: "Sie haben einen Zweitwagen, also kein Nutzungsausfall." Falsch – der BGH hat klargestellt: Nutzungsausfall bezieht sich auf den konkret beschädigten Wagen. Auch mit Zweitwagen steht Ihnen die Entschädigung zu, wenn Sie das beschädigte Fahrzeug regelmäßig genutzt haben.

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